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Produkte zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit Investmentfonds
    Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit Investmentfonds

    In Deutschland gibt es seit über 60 Jahren Investmentfonds und ihr Prinzip überzeugt bis heute: Ein Fonds bündelt das Geld vieler Sparer und legt es je nach Art des Fonds in zahlreiche Aktien, Anleihen oder Immobilien an. Wer Fondsanteile kauft, erreicht so schon mit relativ kleinen Beträgen eine breite Streuung über verschiedene Wertpapiere und Anlageklassen. Neben der Risikostreuung ist die Flexibilität ein wichtiger Vorteil: Fondsanteile können – bis auf wenige Ausnahmen – börsentäglich ge- und verkauft werden.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Wann meldet Arbeitgeber Arbeitnehmer Versicherung?

    Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anmelden, bevor diese ihre Arbeit aufnehmen. Dies geschieht in der Regel vor dem ersten Arbeitstag. Die genauen Fristen können je nach Land und Versicherungsträger variieren. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Anmeldung rechtzeitig vornehmen, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer von Anfang an versichert sind. Bei Fragen zur Anmeldung können sich Arbeitgeber an die zuständige Versicherungsstelle oder Behörde wenden.

  • Ist ein Arbeitgeber verpflichtet betriebliche Altersvorsorge anbieten?

    Ist ein Arbeitgeber verpflichtet betriebliche Altersvorsorge anzubieten? In Deutschland besteht für Arbeitgeber keine gesetzliche Verpflichtung, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Allerdings können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge eine solche Verpflichtung vorsehen. Zudem kann es steuerliche Vorteile für Arbeitgeber geben, die eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Letztendlich liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er seinen Mitarbeitern diese zusätzliche Form der Altersvorsorge anbieten möchte.

  • Ist der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet?

    Nein, grundsätzlich besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Allerdings können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge eine solche Verpflichtung vorsehen. Zudem kann es steuerliche Vorteile für Arbeitgeber geben, die eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Es ist daher empfehlenswert, sich über die Möglichkeiten und Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge zu informieren und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber darüber zu sprechen. Letztendlich liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er seinen Mitarbeitern diese Form der Altersvorsorge anbietet.

  • Welche Versicherung zahlt nur der Arbeitgeber?

    Welche Versicherung zahlt nur der Arbeitgeber? In Deutschland ist die gesetzliche Unfallversicherung die einzige Versicherung, die ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert wird. Diese Versicherung schützt Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden allein von den Arbeitgebern getragen und richten sich nach der Gefahrenklasse des Unternehmens. Arbeitnehmer müssen sich nicht selbst um den Abschluss oder die Beitragszahlung kümmern, da dies alleinige Aufgabe des Arbeitgebers ist. Die gesetzliche Unfallversicherung ist somit eine wichtige Absicherung für Arbeitnehmer im Falle von Arbeitsunfällen.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
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    Finanzplaner Beamte. Private Krankenversicherung, Beihilfe, Pension, Geldanlage, Steuern optimieren.

    In diesem Ratgeber erfahren Beamte, worauf es bei ihrer Finanzplanung ankommt - angefangen bei den Themen Beihilfe und private Krankenversicherung über Pension und private Altersvorsorge bis hin zu Geldanlage, Steuern und wichtigen Versicherungen. Denn Beamte stehen vor anderen Finanzfragen als Angestellte oder Selbstständige, egal ob sie in der Verwaltung arbeiten, Lehrer, Polizist, Richter oder Soldat sind. Die Experten von Finanztest zeigen, wie Beamte monatlich brutto wie netto das Beste herausholen, geben einen Überblick zu Beihilfeleistungen und verraten, welche privaten Krankenversicherungen im Test besonders gut abgeschnitten haben. Sie erhalten alle wichtigen Informationen zur Pensionsplanung und erfahren wie sie die Pensionsansprüche heute schon sinnvoll durch private Vorsorge ergänzen, wann und wie sie aus dem Berufsalltag aussteigen können und was sie besonders beachten sollten, wenn sie früher in Pension gehen möchten. Ein Ratgeber mit zahlreichen Checklisten, Tabellen und Experten-Interviews.

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  • Was ich als Rentner wissen muß - Rente, Steuern, Finanzen
    Was ich als Rentner wissen muß - Rente, Steuern, Finanzen

    Ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Für viele ist das der Beginn eines Lebens nach eigenen Vorstellungen - mit Hobbys, Reisen und neuen Aufgaben. Aber: Der Einstieg in die Rente muß vorbereitet werden. Nur wer gut informiert ist, wird den neuen Lebensabschnitt so richtig genießen können.

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    Geld und Finanzen. Der visuelle Crashkurs.

    Von den Basics der Geldwirtschaft bis zum eigenen Investieren - dieses Finanzbuch macht mithilfe von übersichtlichen Illustrationen umfassendes Finanz-Know-how für Sie verständlich. Ob Finanzmarkt, staatliche Verwaltung oder Bitcoins: Durch moderne Infografiken wird selbst komplexes Wissen für jeden nachvollziehbar. Die zahlreichen Tipps und Tricks geben Ihnen einen hilfreichen Leitfaden zur Geldanlage und zum nachhaltigen Investieren an die Hand.

    Preis: 19.95 € | Versand*: 6.95 €
  • Welche Versicherung wird vom Arbeitgeber bezahlt?

    Welche Versicherung wird vom Arbeitgeber bezahlt? In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung seiner Mitarbeiter. Darüber hinaus zahlt der Arbeitgeber in vielen Fällen auch Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung. Die genauen Leistungen und Kosten variieren je nach Arbeitsvertrag und Tarifvertrag. Es ist wichtig, sich über die Versicherungsleistungen, die der Arbeitgeber übernimmt, im Vorfeld zu informieren, um mögliche Kostenfallen zu vermeiden.

  • Ist der Arbeitgeber verpflichtet über Altersvorsorge zu informieren?

    Ja, Arbeitgeber sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge zu informieren. Dies ergibt sich aus dem Betriebsrentengesetz. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten daher Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung stellen und sie über ihre Möglichkeiten und Ansprüche aufklären. Diese Informationspflicht dient dazu, die Mitarbeiter bei der Altersvorsorge zu unterstützen und sie über ihre Optionen zu informieren. Durch die betriebliche Altersvorsorge können Arbeitnehmer von steuerlichen Vorteilen und zusätzlichen Altersbezügen profitieren.

  • Ist der Arbeitgeber verpflichtet eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten?

    Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten? Ja, in Deutschland gibt es seit 2002 das Betriebsrentengesetz, welches vorsieht, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge bieten müssen. Allerdings gibt es Ausnahmen für Kleinbetriebe mit weniger als 30 Mitarbeitern. Die betriebliche Altersvorsorge ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, kann aber steuerliche Vorteile für beide Seiten bieten. Es lohnt sich daher, sich über die Möglichkeiten und Pflichten in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge zu informieren.

  • Welche Steuern muss der Arbeitgeber zahlen?

    Welche Steuern muss der Arbeitgeber zahlen? Arbeitgeber müssen verschiedene Steuern zahlen, darunter die Lohnsteuer, die auf die Einkommen der Arbeitnehmer erhoben wird. Zudem müssen Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zahlen, die zur Finanzierung von Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung dienen. Auch die Unfallversicherung und die Insolvenzgeldumlage sind Pflichtbeiträge, die Arbeitgeber entrichten müssen. Darüber hinaus können je nach Branche und Region weitere Steuern und Abgaben anfallen, wie beispielsweise die Gewerbesteuer oder die Kirchensteuer.

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